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Mit diesem Formular beantragst du die beitragsfreie Fördermitgliedschaft im Verein für holistische Gesundheit und die Teilnahme am Forschungsprojekt Langzeit-Basenbaden. Du kannst das Formular auch ausdrucken und vor Ort auf Papier ausfüllen — beides führt zum selben Ergebnis.
Im kostenlosen Workshop erfährst du alles Wichtige über das Langzeit-Basenbaden — mit Untertiteln in den gängigen Sprachen: Workshop ansehen
Vor dem ersten Badetag bitte zusätzlich den Fragebogen 1 ausfüllen: Fragebogen 1 öffnen

1 · Deine Angaben

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

Bist du 18 Jahre oder älter?

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E-Mail

Telefon, erreichbar vor Ort

Anschrift

2 · Wann möchtest du baden?

Kreuze genau die Tage an, an denen du dabei bist — ein Tag, drei Tage, alle. Der 7. Oktober ist Pausentag und steht deshalb nicht zur Wahl.

An welchen Tagen möchtest du baden?

3 · Mitgliedschaft

Die Teilnahme setzt eine Fördermitgliedschaft voraus. Für diese Projekttage ist sie beitragsfrei. Mit dem Absenden beantragst du sie — über die Aufnahme entscheidet der Verein.

Freiwillig kannst du die Forschung mit einem Beitrag deiner Wahl unterstützen; eine reguläre Fördermitgliedschaft kostet 120 Euro im Jahr. Beides ist freiwillig und keine Voraussetzung. Wenn du unterstützen möchtest, schreib an info@vereinholistischegesundheit.org.

Dauer der Mitgliedschaft

4 · Haftungserklärung und Einwilligungen

Bitte lies die Erklärung zur eigenverantwortlichen Teilnahme und Haftungsausschluss. Du erhältst sie mit der Einladung; vor Ort liegt sie zusätzlich zum Nachlesen und Unterschreiben auf.

Mit den drei Häkchen unten bestätigst du:

1. Ich habe die Erklärung gelesen und verstanden — insbesondere die Rollentrennung (§ 3) und die Risikohinweise (§ 7). Mir ist bekannt, dass eine Behandlungs- oder Beratungsbeziehung zu einladenden oder behandelnden Dritten ausschließlich zwischen diesen und mir besteht. Die für Sicherheit und Notfall wesentlichen gesundheitlichen Umstände teile ich der Projektleitung vor dem ersten Badetag mit.

2. Ich willige ausdrücklich ein, dass der Verein die Gesundheitsangaben verarbeitet, die ich ihm für den sicheren Ablauf und für den Notfall mitteile (§ 15 Abs. 5).

3. Ich willige ein, dass meine Forschungsdaten ohne meinen Namen unter meiner Teilnehmernummer erhoben und ausgewertet werden (§ 15 Abs. 3 und 4).
§ 2 Gegenstand und Geltung

(1) Diese Erklärung regelt meine Teilnahme am vereinsinternen Forschungsprojekt „Langzeit-Basenbaden" bei der in § 1 eingetragenen Veranstaltung.

(2) Sie gilt an allen Projektorten — unabhängig davon, ob der Verein selbst veranstaltet oder eine Veranstaltung Dritter unterstützt. Was sich je Ort unterscheidet, steht im Veranstaltungsblatt.

(3) Diese Erklärung ergänzt die Nutzungs- und Teilnahmebedingungen des Vereins und geht diesen für die eingetragene Veranstaltung im Fall eines Widerspruchs vor.

(4) Der Verein kann Ablauf, Zeiten, Beckenzahl und Raumaufteilung aus organisatorischen Gründen anpassen, soweit er selbst veranstaltet. Wesentliche Änderungen werden mitgeteilt.

§ 3 Wer wofür verantwortlich ist

(1) Der Verein stellt den Forschungs- und Bildungsrahmen, die Begleitung durch Raumhalter und die Projektdokumentation. Der Verein erbringt keine medizinische Leistung (§ 4).

(2) Veranstaltet ein Dritter (§ 1), so verantwortet dieser die Veranstaltung: Ort, Becken, Wasser, Hygiene, Sicherheit am Ort, behördliche Genehmigungen, Einladung, Anmeldung, Beiträge, Unterkunft und Verpflegung. Der Verein ist nicht Veranstalter und tritt insoweit nicht als Reiseveranstalter auf.

(3) Werde ich von einer dritten Person eingeladen, vermittelt oder begleitet — etwa einer Behandlerin, einem Behandler, einer Praxis, einer Gruppen- oder örtlichen Projektleitung —, so besteht eine allfällige Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsbeziehung ausschließlich zwischen dieser Person und mir. Sie ist nicht Gegenstand dieser Erklärung, und der Verein ist daran nicht beteiligt.

(4) Meine Teilnahme am Forschungsprojekt ist keine Fortsetzung, kein Bestandteil und keine Umsetzung einer Behandlung, Empfehlung oder Anordnung einer solchen Person. Ich entscheide selbst und unabhängig davon, ob und wie ich teilnehme.

(5) Der Verein übernimmt keine Behandlungsunterlagen und keine Befunde von Dritten. Was der Verein über meine Gesundheit erfährt, teile ich ihm selbst mit (§ 6 Abs. 4, § 15).

(6) Der Verein gibt keine Einschätzung dazu ab, ob eine Teilnahme in meinem Fall sinnvoll, unbedenklich oder angezeigt ist. Diese Beurteilung liegt bei mir und bei den von mir gewählten Fachpersonen.

(7) Leistungen Dritter — Unterkunft, Verpflegung, Transport, Angebote örtlicher Anbieter — werden von diesen selbst erbracht und verantwortet.

§ 4 Kein Behandlungs-, Therapie- oder Heilversprechen

(1) Das Projekt ist ein Forschungs- und Bildungsvorhaben des Vereins auf Basis von Erfahrung und Beobachtung. Es ist keine medizinische, therapeutische, psychologische oder pflegerische Behandlung und ersetzt keine solche.

(2) Der Verein, seine Organe und alle Begleitpersonen geben keine Diagnosen, keine Heilaussagen, keine Wirkversprechen und keine medizinischen, rechtlichen oder steuerlichen Empfehlungen ab. Inhalte, Gespräche, Materialien und Schulungen dienen ausschließlich Bildungs- und Forschungszwecken.

(3) Bei gesundheitlichen Fragen ist ausschließlich die Ärztin, der Arzt oder eine andere nach dem jeweils geltenden Recht befugte Fachperson zuständig. Eine laufende ärztliche Behandlung oder verordnete Medikation wird durch die Teilnahme nicht ersetzt, verändert, unterbrochen oder abgesetzt. Entscheidungen darüber treffe allein ich gemeinsam mit meiner Ärztin oder meinem Arzt.

(4) Begleitpersonen des Vereins („Raumhalter") halten den organisatorischen Rahmen. Sie sind keine medizinische Aufsicht und leisten keine Krankenbeobachtung.

§ 5 Voraussetzung der Teilnahme

(1) Die Teilnahme am Forschungsprojekt setzt eine aufrechte Fördermitgliedschaft im Verein voraus. Der Beitrag richtet sich nach dem Beschluss des Präsidiums und kann für einzelne Projekte oder Gruppen auf null gesetzt sein.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Verein. Meine Anmeldung ist ein Antrag; ein Anspruch auf Aufnahme oder auf Teilnahme besteht nicht.

(3) Meine Teilnahme ist eine Mitwirkung an der ideellen Vereinsarbeit und kein Bezug einer gewerblichen oder gesundheitsbezogenen Dienstleistung des Vereins.

§ 6 Eigenverantwortliche Teilnahme

(1) Ich nehme freiwillig und in eigener Verantwortung teil. Ich entscheide selbst, ob, wie lange und in welcher Intensität ich bade.

(2) Ich habe meine gesundheitliche Eignung selbst geprüft und, soweit für mich erforderlich, vorab ärztlich abklären lassen. Mir ist bewusst, dass der Verein diese Abklärung nicht vornimmt, nicht veranlasst und nicht überprüfen kann.

(3) Eine vorherige ärztliche Abklärung ist insbesondere angezeigt bei bestehenden Erkrankungen oder Besonderheiten des Herz-Kreislauf-Systems, des Kreislaufs oder des Blutdrucks, bei Anfallsleiden, bei Diabetes, bei Nieren- oder Lebererkrankungen, bei Haut- oder Wundproblemen, bei Infektionen, bei Schwangerschaft, bei eingeschränkter Beweglichkeit oder Orientierung, bei psychischen Belastungssituationen sowie bei laufender Medikamenteneinnahme. Diese Aufzählung ist kein medizinischer Rat und nicht abschließend, sondern ein Hinweis zur Eigenprüfung.

(4) Ich teile der Projektleitung vor Beginn die gesundheitlichen Umstände mit, die für den sicheren Ablauf und für eine Notfallsituation wesentlich sind, ebenso Änderungen während des Projekts. Ohne diese Angaben kann im Notfall nur allgemeine Hilfe organisiert werden.

(5) Ich bin selbst dafür verantwortlich, ausreichend zu trinken, meine Medikamente eigenständig einzunehmen und meine Grenzen zu beachten.

§ 7 Bekannte Rahmenbedingungen und Risiken

Mir ist bekannt und ich nehme es an:

(1) Stark alkalisches Wasser. Das Badewasser ist im Sinne des Projektregelwerks stark basisch (pH-Bereich etwa 9 bis 12). Kontakt mit Augen und Schleimhäuten ist zu vermeiden. Haut, Haare, Schmuck, Brillen, Kleidung, Textilien und mitgebrachte Gegenstände können angegriffen oder verfärbt werden.

(2) Langes Baden. Die Badezeiten sind deutlich länger als bei üblichem Baden. Die Dauer bestimme ich selbst; es gibt keine vom Verein zugesagte sichere Höchstdauer. Damit können Müdigkeit, Kälte- oder Wärmeempfinden, Kreislaufreaktionen, Schwindel, Zittern, Kraftlosigkeit, verändertes Durstgefühl, Hautveränderungen, Schlafveränderungen oder Erschöpfung einhergehen. Solche Beobachtungen werden dokumentiert; sie werden vom Verein nicht gedeutet und nicht als Erfolg oder Wirkung ausgelegt.

(3) Mehrere Badetage in Folge. Erstreckt sich die Veranstaltung über mehrere Tage, kann eine Belastung über diesen Zeitraum anders wirken als ein einzelnes Bad. Vorgesehene Pausentage sind Teil des Ablaufs.

(4) Nasse Umgebung. In Baderäumen bestehen Rutsch-, Sturz- und Stolpergefahren, Gefahren beim Ein- und Ausstieg sowie Gefahren durch Wasser und Wassertiefe. Ich bewege mich vorsichtig und steige nur ein und aus, wenn ich mich dazu in der Lage fühle.

(5) Gemeinschaftsbetrieb. Das Projekt findet in Gruppen statt. Hygiene, Rücksicht und ein achtsamer Umgang mit den anderen Teilnehmenden sind Voraussetzung der Teilnahme.

(6) Ortswechsel und Ausland. Liegt der Projektort nicht in meinem Wohnsitzland, unterscheiden sich örtliche Gegebenheiten, Anfahrtswege, Sprache, medizinische Versorgung und Rettungswege von jenen in meinem Wohnsitzland. Reisepapiere, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen liegen in meiner Verantwortung.

§ 8 Meine Pflichten während des Projekts

(1) Ich befolge die Sicherheits- und Ablaufregeln des Vereins sowie die Anweisungen der Projektleitung und der Begleitpersonen.

(2) Ich bringe keine zusätzlichen Methoden, Substanzen, Mittel oder Geräte in den laufenden Badebetrieb ein, die für diesen Rahmen nicht ausdrücklich vereinbart sind. Was ich privat und zuhause anwende, liegt in meiner eigenen Verantwortung und ist keine Empfehlung und keine Freigabe des Vereins.

(3) Ich nehme nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln am Badebetrieb teil.

(4) Ich melde mich, sobald es mir nicht gut geht oder ich etwas Auffälliges bei mir oder anderen bemerke. Ich verlasse das Becken, wenn ich mich unsicher fühle oder darum gebeten werde.

(5) Ich gehe mit Becken, Räumen, Material und Einrichtung sorgsam um.

§ 9 Abbruch jederzeit — kein Durchhalten

(1) Ich kann das Bad und die Teilnahme jederzeit und ohne Begründung unterbrechen oder beenden.

(2) Es gibt kein Ziel, eine geplante Dauer oder eine Anzahl von Badetagen zu erreichen. Niemand wird zum Durchhalten, zur Deutung einer Reaktion oder zu weiteren Maßnahmen gedrängt.

(3) Die Projektleitung kann mich aus dem Becken bitten oder von der weiteren Teilnahme am Forschungsprojekt ausschließen, wenn der sichere Ablauf, meine eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer dies erfordert oder wenn ich gegen die Regeln nach § 8 verstoße. Ein Anspruch auf Rückerstattung gegenüber dem Verein entsteht daraus nicht.

§ 10 Notfall und Erste Hilfe

(1) Bei akuter Gefahr oder einem gesundheitlichen Notfall wird der örtliche Notruf verständigt — in der Europäischen Union 112, in der Schweiz 112 oder 144 (Sanitätsnotruf); der für den Projektort geltende Notruf steht im Veranstaltungsblatt.

(2) Die nächstgelegene medizinische Versorgungsstelle, der Rettungsweg und der Sammelpunkt werden vor Ort bekannt gegeben. Ich nehme diese Angaben zur Kenntnis.

(3) Der Verein hält keinen medizinischen Bereitschaftsdienst vor. Erste Hilfe wird im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geleistet.

(4) Anwesende Personen mit medizinischer oder heilkundlicher Qualifikation können Erste Hilfe oder notfallmedizinische Maßnahmen in eigener Verantwortung ergreifen. Der Verein setzt sie dazu nicht ein; sie handeln nicht als Organ oder Beauftragte des Vereins.

(5) Ich benenne unten einen Notfallkontakt und bin damit einverstanden, dass dieser im Notfall verständigt wird und dass die für die Hilfe notwendigen Angaben an Rettungskräfte weitergegeben werden.

(6) Kosten einer notfallmedizinischen Versorgung, eines Transports oder einer Rückholung trage ich selbst bzw. meine Versicherung.

§ 11 Anreise, Unterkunft, Versicherung, eigene Sachen

(1) An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung außerhalb des Projektangebots liegen in meiner Verantwortung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Ich sorge selbst für ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz, bei einem Projektort außerhalb meines Wohnsitzlandes ausdrücklich auch für das Ausland, und prüfe eine Reiserücktritts- und eine private Haftpflichtversicherung. Mir ist bekannt, dass die Europäische Krankenversicherungskarte nur innerhalb ihres Geltungsbereichs hilft und außerhalb der EU nicht gilt. Der Verein stellt für Teilnehmende keinen Versicherungsschutz.

(3) Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen, Kleidung, Schmuck, Brillen, Hörgeräte, Fahrzeuge und Geräte bin ich selbst verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Verwahrung und keine Obhut.

§ 12 Haftung des Vereins

(1) Der Verein haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, seine Organe oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

(2) Für Sachschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Vereins ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Die Haftung für Personenschäden — für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit — sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt und wird durch diese Erklärung nicht eingeschränkt.

(4) Der Verein haftet nicht für Umstände, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfall von Infrastruktur, das Verhalten anderer Teilnehmender oder Dritter sowie nicht für Folgen einer unterlassenen oder unrichtigen Angabe nach § 6.

(5) Veranstaltet ein Dritter (§ 1, § 3 Abs. 2), so haftet dieser für die Veranstaltung. Der Verein haftet nicht für Handlungen, Empfehlungen, Behandlungen oder Unterlassungen des Veranstalters, einladender, vermittelnder oder behandelnder Dritter (§ 3 Abs. 3 und 4).

(6) Für Leistungen Dritter (Unterkunft, Transport, Verpflegung, örtliche Anbieter) haftet der jeweilige Anbieter.

§ 13 Meine Haftung

Ich hafte für Schäden, die ich schuldhaft an Becken, Räumen, Material, Einrichtung oder an Sachen anderer Teilnehmender verursache, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Alter, Minderjährige, Begleitung

(1) Für Teilnehmende ab 18 Jahren gilt diese Erklärung unmittelbar.

(2) Minderjährige können teilnehmen. Dafür ist zusätzlich die Anlage M (Zusatzerklärung für Minderjährige) auszufüllen und von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ohne vollständig ausgefüllte Anlage M ist eine Teilnahme nicht möglich.

(3) Wer aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, klärt dies vorab mit der Projektleitung. Eine erforderliche persönliche Assistenz bringe ich selbst mit.

§ 15 Dokumentation und Datenschutz

(1) Verantwortlich für die Verarbeitung durch den Verein ist der Verein (Anschrift oben, info@vereinholistischegesundheit.org).

(2) Zwei getrennte Datenbestände. Der Verein führt getrennt: a) Mitgliedsdaten — Name, Kontakt, Geburtsdatum, Notfallkontakt. Grundlage: Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses. b) Forschungsdaten — Badezeiten, pH-Werte, Trinkmengen, Gewicht, Beobachtungen, Ereignisprotokolle.

(3) Die Forschungsdaten werden ohne meinen Namen geführt. Ich erhalte eine Teilnehmernummer. Auf den Protokollblättern des Forschungsprojekts steht ausschließlich diese Nummer. Die Zuordnungsliste Nummer ↔ Person führt die Projektleitung des Veranstalters; nur sie kann die Forschungsdaten einer Person zuordnen. Der Verein erhält diese Liste nicht und hat keinen Zugriff darauf.

(4) Die Forschungsdaten werden in strukturierten Feldern erhoben. Freitext wird so gefasst, dass er keine Rückschlüsse auf einzelne Personen erlaubt. Veröffentlichungen erfolgen nur zusammengefasst, nie als Einzelverlauf mit erkennbaren Angaben.

(5) Angaben zur Gesundheit sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO; für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz zusätzlich besonders schützenswerte Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz). Soweit ich dem Verein solche Angaben zuordenbar mitteile — etwa für den sicheren Ablauf nach § 6 Abs. 4 — geschieht das nur auf Grundlage meiner ausdrücklichen, gesonderten Einwilligung.

(6) Jede Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich; der Widerruf wirkt für die Zukunft. Bereits zusammengefasste oder nicht mehr zuordenbare Forschungsergebnisse lassen sich nicht zurückholen.

(7) Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde — in Österreich bei der Datenschutzbehörde, in Deutschland bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde, in Slowenien beim Informacijski pooblaščenec, in der Schweiz beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, oder bei der Behörde meines Wohnsitzes. Anlaufstelle beim Verein: info@vereinholistischegesundheit.org.

(8) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Vereins.

(9) Die Teilnahme ist nicht davon abhängig, dass ich die freiwilligen Einwilligungen (§ 16, Unterschriftsblock) erteile.

§ 16 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Aufnahmen im Baderaum erfolgen nur, wenn die abgebildeten Personen zugestimmt haben.

(2) Es gibt zwei Stufen, und ich entscheide über jede einzeln im Unterschriftsblock: a) Ohne Namen — Aufnahmen werden nur so verwendet, dass ich nicht benannt werde. b) Mit Namen — der Verein darf Aufnahmen von mir zusammen mit meinem Namen verwenden, auch öffentlich (Website, Newsletter, soziale Medien, Lehrbuch).

(3) Ich kann jede dieser Einwilligungen jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft. Der Verein entfernt die Aufnahmen dann aus seinen eigenen Kanälen und wirkt auf eine Löschung durch Dritte hin, soweit ihm das möglich und zumutbar ist. Bereits gedruckte Werke, bereits verbreitete Kopien, Weitergaben durch Dritte und Zwischenspeicher von Suchmaschinen lassen sich nicht zurückholen.

(4) Bei Minderjährigen ist die Stufe „mit Namen" nur mit Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und — ab 14 Jahren — der minderjährigen Person selbst zulässig. In offen zugänglichen Kanälen (Website, soziale Medien) veröffentlicht der Verein Aufnahmen Minderjähriger nicht zusammen mit dem Namen.

(5) Ich fertige selbst keine Bild- oder Tonaufnahmen anderer Teilnehmender ohne deren ausdrückliche Zustimmung an und veröffentliche keine.

§ 17 Rücksicht und Vertraulichkeit

Was ich über andere Teilnehmende erfahre — insbesondere gesundheitliche und persönliche Umstände — behandle ich vertraulich und gebe es nicht an Dritte weiter. Das gilt nicht, soweit eine Weitergabe gesetzlich geboten oder zur Abwendung einer akuten Gefahr erforderlich ist.

§ 18 Änderung, Verschiebung und Absage

(1) Veranstaltet der Verein selbst, kann er die Projekttage aus wichtigen organisatorischen Gründen, wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen ändern, verschieben oder absagen. Ein bereits an den Verein entrichteter Projektaufnahmebeitrag wird in diesem Fall erstattet oder — nach meiner Wahl — auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur im Rahmen von § 12.

(2) Veranstaltet ein Dritter, richten sich Änderung, Absage und Rückerstattung nach dessen Bedingungen. Der Verein kann seine Unterstützung aus wichtigem Grund beenden; daraus entstehen keine Ansprüche gegen den Verein.

(3) Für Stornierungen durch mich gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

§ 19 Beitrag und freiwillige Unterstützung

(1) Ein an den Verein geleisteter Beitrag ist ein zweckgebundener Förderbeitrag zur Unterstützung der ideellen Vereinsarbeit und kein Entgelt für eine kommerzielle oder gesundheitsbezogene Dienstleistung. Er begründet keinen Anspruch auf eine Behandlung, ein Ergebnis oder einen Erfolg.

(2) Für die Teilnahme am Forschungsprojekt bei dieser Veranstaltung ist die Fördermitgliedschaft beitragsfrei, soweit das Präsidium den Beitrag für diesen Personenkreis auf null gesetzt hat.

(3) Ich kann die Forschungsarbeit des Vereins freiwillig mit einem Beitrag meiner Wahl unterstützen. Die reguläre Fördermitgliedschaft beträgt 120 Euro im Jahr. Beides ist für diese Veranstaltung freiwillig und keine Voraussetzung der Teilnahme.

(4) Beiträge an einen dritten Veranstalter sind nicht Gegenstand dieser Erklärung.

§ 20 Sprachfassungen

(1) Diese Erklärung wird in deutscher, englischer und slowenischer Sprache bereitgestellt. Die Fassungen sind inhaltsgleich.

(2) Ich unterschreibe die Fassung in der Sprache, die ich gewählt und gelesen habe. Für mich gilt die von mir unterschriebene Sprachfassung. Für Teilnehmende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Slowenien ist die slowenische Fassung maßgeblich.

(3) Für die Auslegung im Verhältnis der Sprachfassungen zueinander dient die deutsche Fassung als Bezugsfassung, soweit dem keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

§ 21 Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe, sowie zwingende Vorschriften des Projektortes bleiben davon unberührt.

(2) Für Teilnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz gilt ergänzend das für sie günstigere zwingende schweizerische Recht; für die gerichtliche Zuständigkeit gilt das Lugano-Übereinkommen anstelle der Brüssel-Ia-Verordnung.

(3) Der gesetzliche Gerichtsstand bleibt unberührt. Als Verbraucherin oder Verbraucher kann ich nur vor den Gerichten meines Wohnsitzstaates geklagt werden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Erklärung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung bedürfen der Schriftform.
Die Häkchen oben sind deine Erklärung, keine Unterschrift — vollständig wird die Teilnahme mit der Unterschrift der Erklärung vor Ort am ersten Badetag.

Widerruf. Deine Einwilligungen kannst du jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen; eine Nachricht an info@vereinholistischegesundheit.org genügt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Ein Widerruf kann bedeuten, dass eine weitere Teilnahme am Forschungsprojekt nicht möglich ist.

Datenschutz. Verantwortlich ist der Verein für holistische Gesundheit, Sankt Kind 76, 8313 Breitenfeld an der Rittschein, Österreich, ZVR-Zahl 1854830763, info@vereinholistischegesundheit.org. Wir verarbeiten deine Angaben, um über den Mitgliedsantrag zu entscheiden, die Projekttage zu organisieren und das Forschungsprojekt durchzuführen. Rechtsgrundlagen sind deine Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und die Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Angaben in diesem Formular sind für den Mitgliedsantrag erforderlich — ohne sie kann er nicht bearbeitet werden; die Einwilligungen sind freiwillig. Empfänger: Im Rahmen der Veranstaltungsorganisation werden deine Angaben an den Veranstalter Golenhofen d.o.o. (Pavšičeva ulica 4, 1000 Ljubljana, Slowenien) weitergegeben. Dieses Formular wird von Tally BV (Sint-Pietersnieuwstraat 11, 9000 Gent, Belgien) bereitgestellt; die Formulardaten werden innerhalb der EU gespeichert. Für den Versand der Bestätigungsmails und für die Auswertung setzen wir Dienste ein, die Daten auch in die USA übermitteln können; dafür gelten die EU-Standardvertragsklauseln als Garantie. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt. Mitgliedsdaten bewahren wir für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten es verlangen; Forschungsdaten werden ohne Namen unter der Teilnehmernummer ausgewertet. Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.

Pflichtangaben — bitte alle drei bestätigen

5 · Freiwillig

Diese Punkte sind freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme.

A. Der Verein darf Bild- und Tonaufnahmen von mir verwenden, ohne mich zu benennen.

B. Ich hebe meine Anonymität auf: der Verein darf Aufnahmen von mir und meine Beobachtungen und Messwerte zusammen mit meinem Namen verwenden und veröffentlichen (Website, Newsletter, soziale Medien, Lehrbuch).

C. Nur wenn ich einen freiwilligen Beitrag leiste: Ich beantrage ausdrücklich, dass der Verein vor Ablauf einer allfälligen Widerrufsfrist beginnt, und nehme zur Kenntnis, dass ein allfälliges Widerrufsrecht dadurch erlöschen kann.

Freiwillige Einwilligungen

Danke. Wir melden uns nach Prüfung deines Antrags. Fragen: info@vereinholistischegesundheit.org
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